Das ist Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung insbesondere kleiner Kinder durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater). Die Betreuung kann im eigenen Haushalt, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Kinder stattfinden. Kindertagespflegepersonen betreuen in der Regel bis zu fünf Kinder gleichzeitig.

Der familiäre Bezugsrahmen bleibt so überschaubar und bietet für jedes Kind gute Voraussetzungen für seine persönliche und soziale Entwicklung. Die Förderung orientiert sich am Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seinen Bedürfnissen und Interessen. Im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Die Kindertagespflegeperson hat den Auftrag, das ihr anvertraute Kind in seinen Bildungs- und Lernprozessen zu fördern und in seiner Entwicklung zu unterstützen.

Die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson setzt eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes voraus. Dazu müssen die persönliche und fachliche Eignung, die Teilnahme an Qualifizierungskursen und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden.

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